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Auszufüllende Formulare:
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1.
HD-Auswertung.... |
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Jede Hündin und jeder Rüde müssen vor
Erteilung der Zuchtgenehmigung auf
HD = Hüftgelenk Dysplasie geröntgt werden.
Alter mindestens 12 Monate.
Das HD Auswertungsformular sowie die Ahnentafel des Hundes müssen dem
Tierarzt, der das Röntgen vornimmt ausgehändigt werden.
Der Tierarzt sendet die Unterlagen mit den Aufnahmen des Hundes an die
Zuchtbuchstelle. Die Aufnahmen müssen vom Röntgenarzt mindestens mit
Zuchtbuchnummer, Geburtsdatum, und dem Namen des Hundes gekennzeichnet
sein.
Nach der Auswertung gehen die Unterlagen an den Besitzer zurück.
Kosten je nach Tierarzt 80-130 €
Auswertung 27,37 € und Portokosten.
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2.
Zuchteignungsprüfung ab 15 Monate... |
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durch den Hauptzuchtwart
Kosten 25,- €
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3.
Antrag auf Zwingerschutz.... |
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An den Zuchtleiter des NCE
Zuchtzulassung mindest Anforderung,
siehe Zuchtordnung des NCE.
Es erfolgt eine Ortsbesichtigung der Zuchtstätte zu Lasten des
Antragstellers.
Reisekosten PKW 0,30 € je Km Abnahmegebühr 25,- €
Urkunde und Eintragung durch die Zuchtbuchstelle 75,- €
Teilnahme an 2 Zuchtseminare ist Pflicht.
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4.
Antrag auf Zuchtgenehmigung an den Hauptzuchtwart..... |
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Mindestens 4 Wochen vor Beginn der
Hitze, erfolgt innerhalb der nächsten 10 Tage keine Ablehnung ist der
Antrag genehmigt.
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5.
Deckmeldung an die Zuchtbuchstelle und an den Hauptzuchtwart..... |
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Spätestens 1 Woche nach dem Deckakt.
Wurfmeldung wie oben 3 Tage nach dem Wurf.
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6.
Im Alter des Wurfes von 7 Wochen.... |
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Anforderung der Zuchtbuchnummern bei
Senden Sie dazu alle Namen der Welpen mit Angabe des Geschlechts
an die Zuchtbuchstelle.
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7.
Wurfabnahme beim Züchter.... |
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Das Impfen der Welpen erfolgt in der
8 Woche durch Ihren Tierarzt, 2 Tage nach dem
Impfen können die Welpen durch den Zuchtwart Tätowiert werden
gleichzeitig erfolgt die Wurfabnahme.
Folgende Unterlagen müssen dem Zuchtwart vorgelegt werden.
Tattoo- Nummern Impfpässe Entwurmungsdaten
Vom Tierarzt ausgestellte Gesundheitszeugnisse mit der Tattoo- Nr.
und Namen jedes Welpen.
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8.
Anfordern der Ahnentafeln bei der
Zuchtbuchstelle..... |
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Folgende Unterlagen sind dazu bei der
Zuchtbuchstelle einzureichen
Ahnentafel der Mutter
Ahnentafel des Rüden (Vater) in Kopie
Wurfabnahmebericht vom Zuchtwart
Deckschein unterschrieben vom Deckrüdenbesitzer
Bankbeleg über die Einzahlung von 50,-€ pro Welpe für Werbemaßnahmen für
den Welpenverkauf der Züchter auf das Konto der jeweiligen Landesgruppe.
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Die Abgabe der der Welpen kann ab
der 9 Lebenswoche erfolgen.
Das Ausstellen der Ahnentafeln und die Eintragung des Wurfes in das
Zuchtbuch des NCE werden dem Züchter von der Zuchtbuchstelle mit je
18.00€ pro Welpe und
46.00 € Zuchtbuch Eintrag in Rechnung gestellt. |
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Alle
erforderlichen Anträge / Formulare finden Sie auf der Webseite unter
Zucht! |
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Walter Prost
52156 Monschau / Rohren Markstock 48
Tel: 02472-2737 E.Mail
hauptzuchtwart@neufundlaender-nce.de
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