<img src=”NCE-Logo.jpg” alt=”Logo des Neufundländer Clubs für Europa NCE mit drei Hunden u nterschiedlicher Fellfarbe”>

Zuchtzulassung

Zuchtzulassung durch den NCE

Zuchtzulassung Eures Hundes

Die moderne Hundezucht hat zum Ziel, dass alle Hunde sowohl funktionell gesund sind als auch eine rassetypische körperliche Erscheinung und Wesensanlagen besitzen, damit sie ein langes, gesundes und glückliches Leben leben. Hierzu führt der NCE regelmäßig Zuchtzulassungsprüfungen bzw. Zuchttauglichkeitsprüfungen durch. Für eine Zuchtzulassung durch den Verein müssen je nach Rasse mehrere Grundvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Zulassung zur Zucht Eures Neufundländers beginnt frühestens im Alter von 12 Monaten. Dafür durchlauft Ihr die folgenden Stationen:

Voraussetzungen

Die moderne Hundezucht hat zum Ziel, dass alle Hunde sowohl funktionell gesund sind als auch eine rassetypische körperliche Erscheinung und Wesensanlagen besitzen, damit sie ein langes, gesundes und glückliches Leben leben. Hierzu führt der NCE regelmäßig Zuchtzulassungsprüfungen bzw. Zuchttauglichkeitsprüfungen durch. Für eine Zuchtzulassung durch den Verein müssen je nach Rasse mehrere Grundvoraussetzungen erfüllt sein, nämlich:
  1. Gesundheitsnachweise: Bei den vom Verein vorgeschriebenen veterinärmedizinischen Untersuchungen geht es um erworbene und erbliche Gesundheitsmerkmale. Durch diesen Bestandteil der Zuchttauglichkeitsprüfung wird den § 17 und § 11b des Tierschutzgesetzes und den Vorgaben des Dachverbands Rechnung getragen.
  2. Formwertnote: Formwertrichter auf Hundeausstellungen bzw. Zuchtschauen begutachten, in welchem Maße der Hund dem Rassestandard entspricht und ob er als idealtypischer Vertreter seiner Rasse gelten kann.
  3. Die Verhaltensbeurteilung erfolgt mithilfe eines Verhaltenstests oder im Rahmen einer Leistungsprüfung.

Formwerte

Für Rassehunde gibt es Vorgaben der einzelnen Zuchtverbände, welche Formwertnoten Zuchttiere haben müssen. Bei Rüden wird oft eine höhere Formwertnote verlangt, während bei Hündinnen die gesundheitlichen Voraussetzungen für Trächtigkeit und Welpenaufzucht im Vordergrund stehen. Bei Hündinnen muss die Formwertnote je nach Züchterverein mindestens „gut“ oder „sehr gut“ sein, während der Deckrüde meist mindestens „sehr gut“ aber idealerweise „vorzüglich“ sein soll.
Diese Formbewertungen bedeuten nicht automatisch, dass der Hund auch medizinisch zuchttauglich ist, sie sind aber für die Zuchtzulassung in jedem Falle erforderlich.
Zur Beurteilung der Hunde anhand des Rassestandards verfasst der Richter für jeden ausgestellten Hund eine schriftliche Kritik, die dessen Stärken und Schwächen beschreibt und die auch die Formwertnote beinhaltet.


Mögliche Formwertnoten
Vorzüglich:  Hunde, die in hohem Maße dem Standard entsprechen
Sehr gut:  Hunde mit einigen kleineren Fehlern
Gut:  Hunde mit größeren Fehlern
Genügend:  dem Rassetyp entsprechende Hunde, die wesentliche Mängel aufweisen
Disqualifiziert:  nicht dem Rassetyp entsprechende Hunde, aggressive Hunde, Hunde mit bestimmten erblichen Fehlern und Hunde mit disqualifizierenden Merkmalen gemäß dem jeweiligen Rassestandard
Ohne Bewertung:  Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens oder anderer Umstände nicht gerichtet werden können
1.  Die Zuchtzulassung beantragt Ihr beim Zuchtleiter des Clubs.
2.  Gesundheitszeugnis: Einem vom Verein genannten Tierarzt stellt Ihr Euren Neufundländers vor. Er untersucht den Gesundheitszustand Eures Hundes umfassend, inklusive HD-Auswertung. Der NCE lässt nur HD-freie bzw. Hunde mit leichter HD zu.
3.  Zuchteignungsprüfung durch den Zuchtleiter. Der vorgestellte Neufundländer muss in hohem Maße dem NCE-Rassestandard entsprechen und von einwandfreien Wesen sein.
4.  Teilnahme an zwei Seminaren, die Euch umfassend auf die Hobbyzucht vorbereiten.
5.  Abnahme der Zuchtstätte durch den Zuchtleiter oder eines von ihm benannten Zuchtwart zwecks Erteilen der notwendigen Zwingerurkunde

Zuchtzulassung beantragen

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